Zuschüsse für die Pflege im Heim

Pflegegrade und Preise

Ab dem 01.01.2017 beträgt der kalendertägliche Eigenanteil für Bewohner mit dem Pflegegrad 1 19,55 €, der kalendertägliche "Einrichtungseinheitliche Eigenanteil" in den Pflegegraden 2 bis 5 dann 5,02 €. Das bedeutet, ganz gleich, in welchem Pflegegrad ein Bedürftiger eingeordnet wurde, er zahlt immer nur denselben Zuzahlungsbetrag.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung hat der Bewohner in voller Höhe selbst zu tragen. Kann er diese Kosten für Unterkunft und Verpflegung aus eigenen Mitteln (Renteneinkünfte, Sparvermögen) nicht aufbringen, sollten Sie sich noch vor der Heimaufnahme an den örtlich zuständigen Sozialhilfeträger Ihres bisherigen Wohnsitzes (Landkreise oder selbstständige große Städte) wenden. Hier gilt die Vermögensfreigrenze für jeden Bedürftigen bei 5.000,00 €.

Wer wegen einer Krankheit oder einer Behinderung in einem Heim leben muss und die Kosten dafür nicht tragen kann, sollte beim Sozialamt die Übernahme der ungedeckten Heimkosten und einen angemessenen Barbetrag beantragen.

Auf eines möchten wir noch gerne hinweisen. Während eines Beratungsgespräches stellen wir immer wieder fest, dass selten den näheren Angehörigen eine Vollmacht über Haushaltsauflösung, Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung sowie einer Zustimmung zu ärztlichen Heil- und Behandlungsmaßnahmen vorliegt. Liegen keinerlei Vollmachten vor, ist es oft unumgänglich einen Antrag auf Betreuung beim Betreuungsgericht des Amtsgerichts Hildesheim zu stellen.

Möchten Sie über eine anstehende Heimunterbringung weitere Auskünfte und Informationen stehen wir Ihnen bei vorheriger telefonischer Terminabsprache gern zur Verfügung (Heimleitung Tel. 0 50 67 / 91 04 - 0).

Kontakt

Aktuelle Pflegesätze

Pflegegrad 1keine Zuschüsse
Pflegegrad 2770,00 € / mtl.
Pflegegrad 31.262,00 € / mtl.
Pflegegrad 41.775,00 € / mtl.
Pflegegrad 52.005,00 € / mtl.
Preise zum Download